3. Haftung
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Die TB verfügt über einen speziell für ihre Tätigkeit als Tierbetreuerin ausgelegten und umfangreichen Versicherungsschutz („Haftpflicht Tiersitter Basis“)
nachzulesen unter: http://www.tierversicherung.biz/tiersitter-versicherung/haftpflicht-hundesitter
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Die TB haftet für den Verlust eines Tieres nur bei grober Fahrlässigkeit und Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht.
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Die TB kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn Freigängerkatzen nicht mehr zurück kommen, oder Kleintiere in Außengehegen ausbrechen oder
geraubt werden, obwohl die TB wie vereinbart gearbeitet hat und das Tier/die Tiere pflichtgemäß versorgt wurde/n
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Katzen (auch Hauskatze) müssen über einen umfangreichen, aktiven Impf- und Floh-/Zeckenschutz verfügen. Sollte eine Katze nicht geimpft sein, ist die TB darüber
zu informieren.
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Die TB haftet im Schadensfall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
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Wertsachen, Schmuck und Bargeld in der Wohnung/dem Haus müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden.
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Die TB haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
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In Notfällen ist die TB berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker-Notdienste etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) zu rufen. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu
begleichen.
4. Schlüssel
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Die TB verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zu reichen (Ausnahme: siehe
Punkt 5 – Betreuung)
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Sie verpflichtet sich weiterhin, die übergebenen Schlüssel sicher und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
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Bei Verlust des Schlüssels haftet die TB
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Personen, die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung / Haus des Auftraggebers haben, sind der TB namentlich und schriftlich bekannt zu geben. Änderungen sind der TB unverzüglich bekannt zu geben.
5. Betreuung
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Der Tierhalter stellt sicher, dass für den Betreuungszeitraum ausreichende Mengen an Futter, Medikamenten, Einstreu etc.
vorrätig sind. Sollte es notwendig werden, dass die Betreuerin Tierbedarf nachkaufen muss, so trägt die Kosten für die gekauften Sachen und die
Gebühren für den Zeitaufwand der Tierhalter
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Die TB arbeitet persönlich und alleine.
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Sollte jedoch ein extremer Notfall seitens der Betreuerin eintreten, und weder Tierhalter noch Ersatzansprechpartner erreichbar sein, ist die Betreuerin berechtigt eine Person ihres Vertrauens (i.d.R. Kollegin oder Mutter) mit der „Quick“-Versorgung (siehe Betreuungsarten auf der Preisliste) der Tiere zu beauftragen, sollten die Tiere sonst unzumutbar lange Zeit nicht grundversorgt werden (Nahrung, Wasser, Toilette). Sollte dadurch eine Standard- oder Komfortbetreuung ausfallen, wird diese dem Tierhalter
nicht in Rechnung gestellt.
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Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten für die Betreuung, außer ein Tier benötigt Medikamente zu bestimmten Zeiten
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Bei Betreuungen, die nur 1x täglich erfolgen, kann festgelegt werden, ob der Besuch in der 1. oder 2. Tageshälfte erfolgen
soll
6. Krankheitsfall
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Der Tierhalter versichert, dass die zu betreuenden Tiere gesund sind, bzw. die Betreuerin über bestehende Erkrankungen informiert ist.
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Im Fall, dass ein Tier krank wird, ist die TB verpflichtet und berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten. Sie wird, wenn möglich, den Tierhalter hierüber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit weitere Anweisungen des Tierhalters
einholen.
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In dringenden Notfällen und wenn der behandelnde Tierarzt nicht erreichbar ist, wird die Betreuerin einen anderen als den
Haustierarzt, oder gegebenenfalls eine Tierambulanz aufsuchen
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Die Kosten für die unvorhergesehene Fahrt zum Tierarzt, die Warte- und Behandlungszeit und die Fahrt zurück trägt der Tierhalter (Preise siehe
Zusatzleistungen).
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Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Tierhalter nicht möglich, so entscheidet die TB in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Zahlung
8. Stornierung, Kündigung
Wenn gebuchte und vertraglich festgelegte Betreuungen storniert werden, muss dies unverzüglich der TB
gemeldet werden.
Stornierungskosten (die Gründe der Stornierung spielen hierbei keine Rolle)
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bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 20% des Rechnungsbetrages
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bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des
Rechnungsbetrages
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bei weniger als 5 Tage vor Betreuungsbeginn: 80% des Rechnungsbetrages
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bei vorzeitiger Heimkehr:
80% des Rechnungsbetrages
9. Datenschutz
Die TB wird über alles, was ihr aufgrund des
Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.
Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nur für Verwaltungszwecke genutzt
Ihre Daten werden nur im Notfall an zuständige Behörden (z.B. Polizei) oder an den behandelnden
Tierarzt weitergegeben.
10. Sonstiges
Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen
der Schriftform.
Änderungen der AGBs und Preisliste werden dem Kunden unverzüglich (normalerweise per Email)
mitgeteilt und sind von diesem zu bestätigen.
Sollte der Kunde mit Änderungen des Vertrages nicht einverstanden sein, so hat er das Recht mit
sofortiger Wirkung aus dem Vertrag auszutreten. Alle zu dem Zeitpunkt im Voraus gezahlten Leistungen werden in dem Fall vollständig rückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Schadensersatz.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen davon unberührt.
Stand: August 2020