1. Allgemein

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Tierbetreuerin Karina Wolff  (im Folgenden TB genannt) und dem Kunden/Tierhalter.
  • Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertrag

  • Der Vertrag zwischen TB und Tierhalter kommt durch einen schriftlichen Betreuungsvertrag zustande, in dem die Pflegeleistungen/ Betreuungszeiten für den beauftragten Zeitraum festgelegt werden.
  • Nach Vereinbarung, gilt der Vertrag für alle Folgeaufträge, solang keine Änderungen vorgenommen werden, bzw. der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird

 

3. Haftung

  • Die TB verfügt über einen speziell für ihre Tätigkeit als Tierbetreuerin ausgelegten und umfangreichen Versicherungsschutz („Haftpflicht Tiersitter Basis“)   nachzulesen unter: http://www.tierversicherung.biz/tiersitter-versicherung/haftpflicht-hundesitter
  • Die TB haftet für den Verlust eines Tieres nur bei grober Fahrlässigkeit und Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht.
  • Die TB kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn Freigängerkatzen  nicht mehr zurück kommen, oder Kleintiere in Außengehegen ausbrechen oder geraubt werden, obwohl die TB wie vereinbart gearbeitet hat und das Tier/die Tiere pflichtgemäß versorgt wurde/n
  • Katzen (auch Hauskatze) müssen über einen umfangreichen, aktiven Impf- und Floh-/Zeckenschutz verfügen. Sollte eine Katze nicht geimpft sein, ist die TB darüber zu informieren.
  • Die TB haftet im Schadensfall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Wertsachen, Schmuck und Bargeld in der Wohnung/dem Haus müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Die TB haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
  • In Notfällen ist die TB berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker-Notdienste etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) zu rufen. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen.

 

4. Schlüssel

  • Die TB verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zu reichen (Ausnahme: siehe Punkt 5 – Betreuung)
  • Sie verpflichtet sich weiterhin, die übergebenen Schlüssel sicher und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
  • Bei Verlust des Schlüssels haftet die TB
  • Personen, die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung / Haus des Auftraggebers haben, sind der TB namentlich und schriftlich bekannt  zu geben. Änderungen sind der TB unverzüglich bekannt zu geben.

5. Betreuung

  • Der Tierhalter stellt sicher, dass für den Betreuungszeitraum ausreichende Mengen an Futter, Medikamenten, Einstreu etc. vorrätig sind. Sollte es notwendig werden, dass die Betreuerin Tierbedarf nachkaufen muss, so trägt die Kosten für die gekauften Sachen und die Gebühren für  den Zeitaufwand  der Tierhalter
  • Die TB arbeitet persönlich und alleine.
  • Sollte jedoch ein extremer Notfall seitens der Betreuerin eintreten, und weder Tierhalter noch Ersatzansprechpartner erreichbar sein, ist die Betreuerin berechtigt eine Person ihres Vertrauens (i.d.R. Kollegin oder Mutter) mit der „Quick“-Versorgung (siehe Betreuungsarten auf der Preisliste) der Tiere zu beauftragen,  sollten die Tiere sonst unzumutbar lange Zeit nicht grundversorgt werden (Nahrung, Wasser, Toilette). Sollte dadurch eine Standard- oder Komfortbetreuung ausfallen, wird diese dem Tierhalter nicht in Rechnung gestellt.
  • Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten für die Betreuung, außer ein Tier benötigt Medikamente zu bestimmten Zeiten
  • Bei Betreuungen, die nur 1x täglich erfolgen, kann festgelegt werden, ob der Besuch in der 1. oder 2. Tageshälfte erfolgen soll                     

6. Krankheitsfall

  • Der Tierhalter versichert, dass die zu betreuenden Tiere gesund sind, bzw. die Betreuerin über bestehende Erkrankungen informiert ist.
  • Im Fall, dass ein Tier krank wird, ist die TB verpflichtet und berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten. Sie wird, wenn möglich, den Tierhalter hierüber unverzüglich informieren  und nach Möglichkeit weitere Anweisungen des Tierhalters einholen.
  • In dringenden Notfällen und wenn der behandelnde Tierarzt nicht erreichbar ist, wird die Betreuerin einen anderen als den Haustierarzt, oder gegebenenfalls eine Tierambulanz aufsuchen
  • Die Kosten für die unvorhergesehene Fahrt zum Tierarzt, die Warte- und Behandlungszeit und die Fahrt zurück trägt der Tierhalter (Preise siehe Zusatzleistungen).
  • Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Tierhalter nicht möglich, so entscheidet die TB in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

7. Zahlung

  • Die Bezahlung erfolgt wahlweise bar oder per Banküberweisung: Vorkasse, oder spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung.

  • Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnen des Vertrages als anerkannt.
  • Der Kunde informiert sich vor jedem neuen Auftrag selbständig auf der Homepage über etwaige Preisänderungen.
  • Dies gilt auch für Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen könnten.
  • Der Kunde akzeptiert, dass die Rechnung auf dem elektronischen Weg (Email) zugesandt wird.

 

8. Stornierung, Kündigung

Wenn gebuchte und vertraglich festgelegte Betreuungen storniert werden, muss dies unverzüglich der TB  gemeldet werden.     

Stornierungskosten         (die Gründe der Stornierung spielen hierbei keine Rolle)

 

  • bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn:                           20% des Rechnungsbetrages
  • bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn:                             50% des Rechnungsbetrages
  • bei weniger als 5 Tage vor Betreuungsbeginn:      80% des Rechnungsbetrages
  • bei vorzeitiger Heimkehr:                                           80% des Rechnungsbetrages

 

9. Datenschutz

Die TB wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.

Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nur für Verwaltungszwecke genutzt

Ihre Daten werden nur im Notfall an zuständige Behörden (z.B. Polizei) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.

 

 

10. Sonstiges

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Änderungen der AGBs und Preisliste werden dem Kunden unverzüglich (normalerweise per Email) mitgeteilt und sind von diesem zu bestätigen.

Sollte der Kunde mit Änderungen des Vertrages nicht einverstanden sein, so hat er das Recht mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag auszutreten. Alle zu dem Zeitpunkt im Voraus gezahlten Leistungen werden in dem Fall vollständig rückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

Stand: August 2020