1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Tierbetreuerin Karina Wolff  (im Folgenden TB genannt) und dem Kunden / Hundebesitzer.

 

2. Vertrag

  • Der Vertrag zwischen TB und Kunde kommt durch die Unterzeichnung eines Betreuungsvertrag zustande und ist damit verbindlich
  • Der auszufüllende Fragebogen ist Bestandteil des Vertrages und ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • Der Vertrag gilt für alle Folgeaufträge, solang keine Änderungen vorgenommen werden, bzw. der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird
  • Die TB ist berechtigt, trotz Vertrag, das Ausführen des Hundes vorübergehend zu verweigern. Gründe hierfür könnten beispielsweise sein:
    • Läufigkeit der Hündin  (dies wäre der Betreuerin im Vorfeld mitzuteilen)
    • Erkrankte oder von Parasiten befallene Hunde
  • Die TB ist weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Hund ein anderes als im Vertrag festgehaltenes Verhalten zeigt, und es der TB nicht möglich ist, den Hund problemlos mitzunehmen.
  • Im Voraus gezahlte Leistungen werden in dem Fall zu 80% erstattet.

 

3. Haftung

  • Die TB verfügt über einen speziell für ihre Tätigkeit als Tierbetreuerin ausgelegten und umfangreichen Versicherungsschutz („Haftpflicht Tiersitter“) nachzulesen unter: http://www.tierversicherung.biz/tiersitter-versicherung/haftpflicht-hundesitter
  • Der Kunde versichert eine Hundehaftpflichtversicherung zu besitzen!
  • Der Kunde versichert, dass sein Hund bei Tasso registriert ist!
  • Die TB versichert, den Hund ausschließlich in der Art und Weise auszuführen, wie mit dem Besitzer besprochen und schriftlich festgelegt wurde.
  • Die TB verpflichtet sich, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten und den Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen.
  • Die TB haftet im Schadensfall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Sie haftet nicht für Verletzungen, die beim Spielen, Toben etc. entstehen können, ebenso wenig bei Aufnahme von Giftködern oder Entlaufen des Hundes, sollte angegeben sein, dass dieser ohne Leine laufen darf, etc...

Gesetzliche Regelungen:

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

[...]

 

§ 834 Haftung des Tieraufsehers

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 

Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde

 

  •  Sollte der Hund sich während der Aufsicht durch die TB anders verhalten, als wie im Fragebogen/Vertrag durch den Kunden angegeben (z.B. aggressives, zerstörerisches Verhalten), kann die TB nicht für daraus resultierende Schäden (z.B. Verletzungen Dritter, Zerstörung von Gegenständen) haftbar gemacht werden.
  • Die TB verpflichtet sich, bei der Entweichung des Hundes unverzüglich den Besitzer und ggf. Polizei und Tasso zu benachrichtigen.
  • Die TB übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung einer unkastrierten Hündin.
  • Sollten der TB die Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt werden, so sind Wertgegenstände, Bargeld etc. unzugänglich aufzubewahren.
  • Die TB haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

4. Schlüssel

  • Die TB verpflichtet sich den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zu reichen (Ausnahme: siehe Punkt 5 – Betreuung)
  • Sie verpflichtet sich weiterhin die übergebenen Schlüssel sicher und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
  • Bei Verlust des Schlüssels haftet die TB
  • Nicht zum Haushalt gehörende Personen, die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung / das Haus des Kunden haben, sind der TB namentlich und schriftlich bekannt zu geben.

 

5. Betreuung

  • Die TB arbeitet persönlich und alleine
  • Der Hundeausführservice beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes von Zuhause oder einem anderen vereinbarten Ort.
  • Der Hundeausführservice findet normalerweise in einer kleinen Gruppen von insgesamt maximal sechs Hunden statt und dauert in der Regel 50-70 Min.
  • Es besteht kein Anspruch auf feste Ausführzeiten. Je nach Nutzung des Ausführservice, werden die Tages- /Uhrzeiten spätestens am Tag zuvor zwischen TB und Kunde vereinbart.
  • Die TB behält sich vor, das Ausführen aufgrund äußerer Umstände (Wetter, Unfall, Krankheit, Autopanne etc.) zu kürzen oder zeitlich zu verlegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde umgehend darüber informiert.
  • Nur im äußersten Notfall (starke Verletzung, Autounfall etc.) wird die TB einen Auftrag nicht ausführen. Sollte in solch einem Notfall der Hund unzumutbar lange ohne Betreuung/ Versorgung  bleiben, so wird vertraglich festgelegt, ob, wenn möglich, eine Aushilfsperson (i.d.R. die Mutter oder Kollegin) den Hund „grundversorgen“ soll (kurzes Ausführen, Wasser bereit stellen, etc.). Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet.
  • Die TB ist nicht dafür verantwortlich den Hund zu waschen, sollte er während des Ausführens dreckig werden. 

 

6. Gesundheitszustand, Krankheitsfall, Notfall

 

  • Der Kunde versichert, dass der zu betreuende Hund gesund, bzw. die TB über bestehende Erkrankungen informiert ist.
  • Der Kunde versichert, dass der Hund über ausreichend Impfschutz verfügt und regelmäßig entwurmt und mit Zecken-/Flohmittel behandelt wird. Ausnahmen hierzu bedürfen der Schriftform.

  • Im Falle, dass ein Hund plötzlich heftige Krankheitssymptome zeigt oder schwer verletzt wird, ist die TB verpflichtet und berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten. Sie wird, wenn möglich, den Kunden hierüber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit weitere Anweisungen des Kunden einholen. Wenn in solch einem Notfall der Haustierarzt nicht erreichbar ist, wird die Betreuerin einen anderen Tierarzt, oder ggf. eine Tierambulanz aufsuchen.

  • Die Kosten für die Fahrt zum Tierarzt, die Warte- und Behandlungszeit (15 EUR/ angefangene halbe Stunde) und die Fahrt zurück trägt der Kunde, in sofern die TB nicht für den Schaden verantwortlich ist.

  • Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich, so entscheidet die TB in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

7. Zahlung

  • Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung: entweder per Vorkasse, oder spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung.
  • Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnen des Vertrages als anerkannt.
  • Der Kunde informiert sich vor jedem neuen Auftrag selbständig auf der Homepage über etwaige Preisänderungen
  • Dies gilt auch für Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen könnten.
  • Der Kunde akzeptiert, dass die Rechnung auf dem elektronischen Weg (Email) zugesandt wird.

  (Siehe hierzu auch Punkt 10 – Sonstiges)

 

8. Stornierung, Kündigung

Wenn gebuchte und vertraglich festgelegte Betreuungen storniert werden, muss dies unverzüglich der TB  gemeldet werden

Die Stornierungskosten sind der Homepage zu entnehmen.

Sollte die TB den Ausführservice nicht wie vereinbart ausführen können, werden dem Kunden bereits dafür erbrachte Zahlungen vollständig erstattet.

Es besteht dabei kein Anspruch auf Schadensersatz

 

 

9. Datenschutz

Die TB wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.

Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nur für Verwaltungszwecke genutzt.

Kundendaten werden nur im Notfall an zuständige Behörden (z.B. Polizei) oder an den behandelnden Tierarzt

weitergegeben.

 

10. Sonstiges

Alle Angebote sind freibleibend.

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der elektronischen Schriftform (Email, WhatsApp).

Änderungen der AGBs und Preisliste werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, wenn sein aktuell und regelmäßig von der Tierbetreuerin ausgeführt wird.

Sollte der Kunde mit Änderungen des Vertrages nicht einverstanden sein, so hat er das Recht mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag auszutreten. Alle zu dem Zeitpunkt im Voraus gezahlten Leistungen werden in dem Fall vollständig rückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

 

 

Stand: April 2023