BITTE GRÜNDLICH LESEN

 

 

1.) Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, den Hund im eigenen Zuhause der Hundebetreuerin unterzubringen, für reichlich Auslauf (auch im Garten) und Gassi-Gänge (2-3x am Tag) zu sorgen, den Hund spielerisch zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz mit allen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

2.) Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind vom Hundehalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben.

 

3). Der Hundehalter bringt die Futtermittel für seinen Hund, sowie eventuell benötigte Medikamente, für die Zeit des Aufenthaltes des Hundes bei der Hundebetreuerin mit. Reichen Futter oder Medikamente nicht für den Betreuungszeitraum aus, fällt eine Aufwandsentschädigung für die Besorgung an

 

4.) Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund keine Anzeichen von psychischen Störungen zeigt und folgende Eigenschaften aufweist:

- der Hund ist mindestens 1,5 Jahre alt (oder, wenn jünger, ein äußerst ruhiger Junghund), und kann dementsprechend akzeptieren, dass auf unsere kleine, ältere Hundedame (5,5 Kg) nicht drauf gesprungen werden darf.

- er ist gut sozialisiert und kann in einer Hundegruppe ausgeführt werden. Dabei kann er entweder ohne Leine gehen, oder ist gut leinenführig (ohne ständiges Zerren) 

- er ist nicht aggressiv anderen Hunden und Menschen gegenüber, auch nicht, wenn es um Futter geht.

- der Hund bellt nicht bzw. sehr selten Zuhause und im Garten (außer z.B. es klingelt).

- er kann zur Not auch mal ohne Probleme 2-3 Stunden allein bleiben (kommt selten vor) und hat dabei keinen Stress, zerstört nichts in der Wohnung (Sofas zerkratzen, Kissen zerbeißen etc...) und räumt nichts aus.

- nächtliches Durchschlafen ist möglich. Schlafen im Körbchen (nicht im Bett) ist kein Problem.

- er fährt entspannt im Auto mit, und kann dort evtl. auch mal 30 Min warten (natürlich nur, wenn die Temperaturen bzw. das Wetter es erlauben).

 

Sollte ein Hund sich, entgegen der Angaben des Hundehalters, als unverträglich mit anderen Hunden erweisen oder wiederholt durch permanentes Bellen etc. auffallen, gilt das Vertragsverhältnis als sofort beendet und der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund kurzfristig abzuholen.

Andernfalls wird der Hund vom Betreuer ggf. in eine Pension oder ins Tierheim gebracht. Die Kosten hierfür übernimmt der Hundebesitzer

 

5.) Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund gechippt ist (und möglichst bei Tasso registriert). Außerdem bestätigt er, dass der Hund geimpft  ist (auch Zwingerhusten), und dass eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter besteht. Der Impfpass des Hundes wird mit abgegeben.

 

6.) Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten sowie Ungeziefer ist, und einen aktiven Floh und Zeckenschutz aufweist. Aufgrund mehrfach schlechter Erfahrungen, wird kein natürlicher Schutz akzeptiert, sondern nur ein Mittel vom Tierarzt (Halsband, Spot-On oder Tablette). 

(Der Hund wird während der Betreuung mit anderen Hunden in Wiesen und Wäldern rumlaufen, wo ein Befall jederzeit stattfinden kann).

Sollten beim Hund Flöhe und vermehrt Zecken zu finden sein, erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass der Hund sofort tierärztlich behandelt wird. Andernfalls muss der Hund sofort abgeholt werden, oder er wird in ein Tierheim gebracht.

Im Falle einer Erkrankung, Infektion oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Hundehalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im Unterbringungsvertrag genannten Tierarzt, oder einem Tierarzt der Wahl der Hundebetreuerin, vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.  

 

7.) Läufige Hündinnen oder Hündinnen, die während der Betreuungszeit voraussichtlich läufig werden, werden nur nach besonderer Absprache aufgenommen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Schwangerschaft, von der Hundebetreuerin keine Haftung übernommen.

 

8.) Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Haftung des Tierhalters). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Hundebetreuerin keine Haftung, wenn sie nicht aus grob-fahrlässigem Verschulden der Betreuerin entstanden sind.

Richtet der Hund Sachschäden (auch im Haus) oder Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür ebenfalls der Hundehalter, wenn Sie nicht aus grob-fahrlässigem Verschulden der Betreuerin entstanden sind (z.B. Loslassen von der Leine, obwohl ausdrücklich angegeben wurde, dass der Hund nur mit Leine laufen darf).

Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.

Die Hundebetreuerin selber besitzt eine Hundesitter-Haftpflichtversicherung.

 

9.) Preise pro Tag inkl Übernachtung:    

Übers Wochenende (Fr. - So.)      35 Euro*

1 Woche = 6 Übernachtungen:     30 Euro*

ab der 7. Übernachtung:               28 Euro*

 

*zzgl. MwSt. 

 

Der Bring- oder Abholtag wird je nach Uhrzeit ggf. mit einem Aufschlag berechnet.

 

Es können Aufschläge erhoben werden, wenn zusätzliche Aufwendungen für den Hund entrichtet werden müssen, die den gewöhnlichen Alltagsablauf erschweren und ggf. auch Zusatzkosten verursachen, z.B.: ständiges Lüften im Winter bei stark riechenden Hunden (Fell, Flatulenzen), gesonderte häufigere Gassi-Gänge am Tag bei Problemen mit dem Stuhlgang oder der Blase...

 

Die Bezahlung erfolgt wahlweise bar oder per Banküberweisung: Vorkasse, oder spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung.

Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch Abzeichnen des Vertrages als anerkannt.

Der Kunde informiert sich vor jedem neuen Auftrag selbständig auf der Homepage über etwaige Preisänderungen.

Dies gilt auch für Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen könnten.

Der Kunde akzeptiert, dass die Rechnung auf dem elektronischen Weg (Email) zugesandt wird.

 

10.) Ein Betreuungsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben wurde. In Einzelfällen behält sich die Hundebetreuerin vor  eine Anzahlung in Vorkasse zu nehmen.

 

11.) Stornierungskosten:

- bei 13-28 Tagen vor Betreuungsbeginn:                          20% des Rechnungsbetrages

- bei 6-12 Tagen vor Betreuungsbeginn:                            50% des Rechnungsbetrages

- bei 0-5 Tagen vor Betreuungsbeginn:                              80% des Rechnungsbetrages

- bei vorzeitiger Heimkehr:                                                  80% des Rechnungsbetrages

 

 

12. Wird ein Hund ohne Absprache nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt, ist die Hundebetreuerin berechtigt den Hund zeitnah weiterzuvermitteln bzw. anderswo unterzubringen. 

 

Stand: 18.03.2023